Stationäre Vorsorgemaßnahme z.B. bei Neigung zu häufig wiederkehrenden Erkrankungen (wie bei Erkrankungen der oberen Atemwege die über das alterstypische Maß hinausgehen), die umweltbeeinflusst sind und die die zeitweise Herausnahme des Kindes bzw. Jugendlichen aus seiner Umgebung fordern. Oder bei Verhaltensabweichungen mit nachweisbaren die gesundheitliche Entwicklung gefährdenden Defiziten, die sich z.B. in einem schulischen Leistungsknick oder in Konzentrationsschwäche äußern.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahme z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung Einschränkungen der körperlichen Leistungfähigkeit, der Lebensqualität und der sozialen Integration eingetreten sind oder zu befürchten sind.
Rehabilitationsbedarf kann besonders dann angenommen werden wenn:
In der Regel kann bei Kindern bis zum Eintritt des Schulalters eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Die Kosten für die Begleitperson werden vollständig von den jeweiligen Leistungsträgern übernommen.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist die Mitnahme einer Begleitperson nur in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll und möglich, da eine umfassende pädagogische Betreuung und Begleitung in den Kliniken gewährleistet ist.
Begleitpersonen werden nicht medzinisch betreut, sie erhalten jedoch in unterschiedlicher Form Unterstützung beim Umgang mit der Erkrankung des Kindes, z.B. in Form von Elternschulungen.
Die hier genannte Maßnahme unterscheidet sich wesentlich von der häufig in Anspruch genommenen Mutter-(Vater)-Kind-Kur. Das medizinische Behandlungskonzept orientiert sich am Kind.
Caritasverband für den Landkreis Bamberg e.V.
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